Genderwahnsinn bei Grundsatzerlass der Sexualerziehung

Genderwahnsinn bei Grundsatzerlass der Sexualerziehung

Österreichischer Cartellverband
Österreichischer Cartellverband
14.05.2015
Klaus-Lukas Zimmermann

Der Entwurf für den neuen Grundsatzerlass zur schulischen Sexualerziehung, der den geltenden Erlass aus dem Jahr 1990 bzw. 1994 ablösen soll, wurde Ende März 2015 von BM Heinisch-Hosek zur Stellungnahme an einige Adressaten versendet. Viele wichtige Diskussionspartner, wie etwa Eltern- und Lehrervertreter, wurden nicht informiert. Dabei bezieht sich der Entwurf für den neuen Grundsatzerlass explizit auf die WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa.

Diese wurden 2011 von der Europazentrale der Weltgesundheitsorganisation in Zusammenarbeit mit der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung herausgegeben, sind aber für Österreich in keiner Weise bindend. Sexualerziehung soll laut diesen WHO-Standards mit der Geburt beginnen. So ist bereits für das Alter von 4-6 Jahren von „frühkindlicher Masturbation“ die Rede. Im Alter von 10-12 Jahren sollen Kinder über erste sexuelle Erfahrungen sprechen.

Die „Standards” basieren auf der pädagogischen These, dass Kinder selbst ihre eigenen Werte entwickeln sollen, ohne ihnen eine differenzierte Auseinandersetzung mit verschiedenen Wertvorstellungen zu ermöglichen, wie es aber der rechtliche Rahmen in Österreich vorsieht. Stattdessen wird Sexualität auf wenige Aspekte reduziert, wie Selbstbestimmung und Lustgewinn. In den Standards ist keine Zielführung der Sexualerziehung im Hinblick auf Ehe bzw. dauerhafte Partnerschaft und Familie auszumachen. Sexualität wird so zur Ware, zu einem Konsumgut, das nach Belieben bedient werden kann und deren mögliche „Folgen“ man durch ausreichendes Wissen „verhüten“ können soll. Die WHO-Standards sind von einer umstrittenen „Gender-Ideologie“ beeinflusst.

Wesentliche Kritikpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Das Recht der Eltern, ihre Kinder im hochsensiblen Bereich der Sexualaufklärung entsprechend ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen, scheint an den Rand gedrängt.
2. Der notwendigen Wertorientierung und der Bedeutung sittlicher Normen wird nicht ausreichend Rechnung getragen (Begriffe wie „Liebe“ und „Familie“ kommen etwa gar nicht vor).
3. Dem Aspekt der Gefahrenabwehr (Missbrauch) wird nicht ausreichend vorgebeugt. Im neuen Erlass ist häufig von Körperkompetenz die Rede. Ein dazu ermutigender Unterricht überschreitet die Grenze zum Missbrauch. Denn: Kinder sind sehr unterschiedlich entwickelt und das individuelle Schamgefühl und die Intimität der Kinder und Jugendlichen kann sehr leicht verletzt werden, ganz zu schweigen vom „sexuellen Gruppendruck“, den ein solcher Unterricht verstärken würde.
4. Die im Entwurf geforderte Orientierung der Sexualerziehung an der „Vielfalt der Lebensformen“ erweckt den Eindruck einer ideologischen Prägung des ganzen Projekts. Ohne dies explizit offenzulegen, werden auf diese Weise Vorstellungen der umstrittenen, aber schwer fassbaren Gender-Ideologie in die Schulen transportiert.

Der ÖCV ruft alle Eltern, Lehrer, Schüler und Verantwortliche im Bildungs- und Schulbereich auf sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich nicht durch die Vorgaben des Bildungsministeriums und ideologisch manipulierten WHO-Studien beeinflussen zu lassen. Es ist unverantwortbar die Wertorientierung und die Elternverantwortlichkeit zurückzudrängen bzw. zu streichen.


Ausführliche Stellungnahme zum neuen Grundsatzerlass
Link: http://bit.ly/1K15X8q

Informationen auf der Homepage „Initiative wertvolle Sexualerziehung“
Link: http://www.sexualerziehung.at/


EINLADUNG an alle Interessierten zur offenen internationalen Tagung „Leib – Bindung – Identität" Herausforderungen einer entwicklungssensiblen Sexualpädagogik, St. Pölten 05.-07. Juni 2015 (siehe PDF oder Link: http://bit.ly/1PdlPIp)