Drei Resolutionen auf AKV-Generalversammlung beschlossen

Drei Resolutionen auf AKV-Generalversammlung beschlossen

Österreichischer Cartellverband
Österreichischer Cartellverband
20.03.2015
Klaus-Lukas Zimmermann
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Der ÖCV ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände und stark bei den Themen engagiert und vertreten. Am 18. März wurden drei wesentliche Resolutionen auf der Generalversammlung beschlossen.

Die Resolutionen im Bereich Bildung richten sich an das „Zukunftsforum 3000“, die als große Diskussionsplattform geschaffen wurde, um als „Christen über menschenwürdiges und schöpfungsgerechtes Leben nachzudenken. Die AKV fordert eine „personengerechte Begabtenförderung“ und eine „Differenzierung der Ausbildung im Kindergarten und in der Schule“. Für die AKV darf es nicht zu einer Verschulung der Kindergärten kommen. Die AKV nimmt Bezug auf die Bildungsdebatte in Österreich und stellt wesentliche Forderungen wie etwa „mehr Wertschätzung gegenüber der beruflichen Bildung“, dem „Erhalt der Vielfalt des Angebotes“ sowie „gleiches Recht auf personengerechte und begabungsadäquate Bildung“. Die „spezielle Förderung benachteiligter Kinder“ und die Forderung nach „mehr Unterstützungspersonal für Lehrer und Schüler“ werden ebenfalls genannt.

Eine weitere umfassende Resolution befasst sich mit dem Aufruf Papst Franziskus sich an der Vorbereitung für die XIV. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode zum Thema „Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute“ zu beteiligen. Die gesellschaftliche Situation von Ehe und Familie hat sich in den vergangenen Jahren verändert und ist zentrales Thema einer breit geführten Diskussion. Dabei wird die Beantwortung des Fragenkatalogs zu den Lineamenta (Vatikanfragebogen zur Familiensynode) durch den Katholischen Laienrat Österreichs mitgetragen und unterstützt.

Die AKV sieht die rigorose Beschränkung der Sexualität auf die strenge Haltung von „Humanae Vitae" nach fast fünfzig Jahren Erfahrung als problematisch und nicht mehr zeitgemäß an. Die medizinische Entwicklung und die veränderte Haltung der Gesellschaft, aber auch der Gläubigen, macht hier eine Präzisierung erforderlich, denn die von der Kirche empfohlenen sogenannten „natürlichen Methoden" der Verhütung werden heute nur noch wenig berücksichtigt und verstanden.

Die AKV ist der Meinung, es müsse eine sehr viel klarere Trennung geben zwischen jenen Methoden und Mitteln, die eine Empfängnis verhindern (z.B. Antibabypille) und jenen, die zur Beendigung bereits empfangenen Lebens führen. Hier sind besonders die verschiedenen Versionen der sogenannten „Pille danach" zu nennen. Die Bischofssynode muss darüber diskutieren ob eine vom geprüften Gewissen getragene Verwendung künstlicher Methoden oder medikamentöser Mittel zur Verhütung akzeptiert werden kann.

Die AKV setzt sich weiterhin für eine verantwortet Elternschaft ein, wonach die Eltern entsprechend der Familiensituation in ihrem Gewissen über Zeitpunkt und Anzahl der Kinder selbst entscheiden müssen. Grundsätzlich müsse das eheliche Leben offen sein für Kinder, aber das muss nicht für jeden sexuellen Akt gelten.

Die AKV will mit dieser Stellungnahme bewusst an der vom Konzil im Dokument „Gaudium et Spes“ formulierten Verantwortung der Eltern für die Kinder anknüpfen und für eine zeitgemäße Sicht auf die von Gott geschenkte Sexualität eintreten.

Pressemitteilung der AKV: http://bit.ly/1BWGY07