Wieder Abstimmung über „Abtreibung als Menschenrecht“ in der EU

Wieder Abstimmung über „Abtreibung als Menschenrecht“ in der EU

Österreichischer Cartellverband
Österreichischer Cartellverband
06.02.2015
Klaus-Lukas Zimmermann
Artikel

Ausgehend vom Bericht über die Gleichstellung von Männer und Frauen in der Europäischen Union wird Abtreibung als Menschenrecht sowie ein Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch gefordert. Der zuständige Ausschuss hat dem Bericht zugestimmt. Der Abstimmungstermin im Parlament steht noch nicht fest, kann aber kurzfristig festgelegt werden.

Im Tarabella Bericht wird Abtreibung als „reproduktives Recht" bezeichnet. Folgende Punkte sind zentral:
Punkt M: „In der Erwägung, dass die sexuellen und reproduktiven Rechte grundlegende Menschenrechte sind und dass ihnen im Aktionsprogramm der Union im Bereich Gesundheit Rechnung getragen werden sollte."

Seite 9 Absatz 14 A. „Das Europäische Parlament (…) verweist darauf, dass Frauen insbesondere durch den einfachen Zugang zu Empfängnisverhütung und Abtreibung die Kontrolle über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte haben müssen; unterstützt daher Maßnahmen und Strategien zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zu Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zu ihrer besseren Information über ihre Rechte ...“

Ein Recht auf Abtreibung widerspricht dem Recht auf Leben. Die schwächsten in unserer Gesellschaft brauchen Schutz.

Folgende Petition von „citizen go“ kann ein starkes Zeichen setzen: http://bit.ly/1AyUp8r

Bildquelle: © FotoHiero / pixelio.de